Sonntag, 8. Juni 2014

64. Beitrag - Pfingstbierzeit!

Pfingstbier ist keine Tradition, die es erst seit einigen Jahren gibt. Nach der harten Feldarbeit, bot jede Möglichkeit zu feiern eine Abwechslung. Keine kirchlichen Gebote oder Lärmschutz standen der feierwütigen Meute dabei im Weg. Der meist einzige, der dieses Verhalten kritisch ansah, war der Pfarrer. Immerhin sorgte er sich um das Seelenheil seiner Herde!

Feste Termine, wann das fröhliche Saufen begann, gab es nicht, stattdessen wurde einfach losgelegt.

In Kleinzschocher war es der Samstag.

In Pissen wurde zugesagt, nicht vor dem Dienstag nach Pfingsten anzufangen, was wiederrum bedeutet, dass während der Feiertage fröhlich gebechert wurde.

In Kötzschau wachten Julius und Wolf von Burkersroda streng darüber, dass die Feiern erst nach der Predigt begannen.

Besonders interessant war eine spezielle Tradition in Zweimen. Die jungen Männer haben einen „Kuhbischof“ erst geweiht und anschließend gesegnet. Der Kirche missfiel dies natürlich aufs Äußerste! Diese ist uns sicher überliefert, ob es auch auf andere Orte zutraf, kann nicht 100%-ig geklärt werden.

In Muschwitz fing man lediglich zu zeitig mit trinken an.

Für die Obrigkeit stellte die Feierlaune meist ein großes Problem dar.  Tänze bis spät in die Nacht und ein Bier nach dem anderen sorgten für eine ausgelassene Stimmung. Doch nicht in jedem Ort wurde das Pfingstbier begangen, dafür hielt man es nicht so streng mit den Sonn- und Feiertagen. In einigen Fällen gestattete sogar der adlige Gutsbesitzer die Ausschweifungen, wie in Beuna und Geusa.  

Es war nicht unüblich, dass man gerade in der Zeit nach der Reformation an Sonn- und Feiertagen arbeitete. Sogar während der Predigt wurde in einigen Orten ausgiebig gezecht, gearbeitet und manchmal auch beides zugleich. Zuweilen kam es vor, dass einige der Bauern ihre Waren nicht nur während der Predigt, sondern diese sogar währenddessen innerhalb der Kirche verkauften. 

Quelle:

Friedensburg: Die Protokolle der Kirchenvisitationen im Stift Merseburg von 1562 und 1578.

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